Als Verlader gefährlicher Güter tragen Sie Mitverantwortung für die sichere Beförderung Ihrer Waren. Das ADR-Abkommen (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regelt den grenzüberschreitenden Gefahrguttransport und gilt in 50 europäischen Staaten. Auch als Absender – nicht nur als Carrier – haben Sie gesetzlich definierte Pflichten.
Gefahrgüter sind in neun Klassen eingeteilt: Klasse 1 (Explosivstoffe), Klasse 2 (Gase), Klasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten wie Kraftstoff oder Lösungsmittel), Klasse 4 (entzündbare Feststoffe), Klasse 5 (oxidierende Stoffe), Klasse 6 (giftige/ansteckende Stoffe), Klasse 7 (radioaktive Stoffe), Klasse 8 (ätzende Stoffe) und Klasse 9 (sonstige gefährliche Stoffe, z. B. Lithium-Batterien).
Als Verlader müssen Sie die Ware korrekt verpacken (UN-zugelassene Verpackung), kennzeichnen (Gefahrzettel, UN-Nummer) und das Beförderungsdokument gemäß ADR 5.4.1 erstellen. Bei Mengengrenzen unter 1.000 Punkten (Freistellungsregelung) gelten vereinfachte Vorschriften. Viele Verlader unterschätzen, dass auch Lithium-Batterien (Klasse 9) ADR-relevant sein können.
Auf TransAs24 filtern Sie gezielt nach ADR-zertifizierten Carriern. Diese verfügen über ausgebildete Fahrer, entsprechend ausgestattete Fahrzeuge und die notwendige Versicherungsdeckung. Bei der Frachtaufgabe geben Sie UN-Nummer und Gefahrklasse an – TransAs24 sendet Ihre Anfrage nur an geeignete ADR-Carrier und verhindert so Fehlbuchungen.
